Zugang zum MZH für FB3-Mitglieder
Mitglieder des FB3 müssen sich beim Zugang zum MZH außerhalb der normalen Öffnungszeiten nicht mehr in eine Liste eintragen, sondern können ihre Berechtigung mit ihrer Chipkarte (Zugangskarte, Transponder-Chip) nachweisen. Diese Regelung ist ab dem 1.7.2007 wirksam.
Eine ausführliche Beschreibung der Regelung findet sich in einem separaten Dokument [PDF].
Hier die Ankündigung der neuen Regelung durch die FB-Verwaltung:
An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende des Fachbereichs 3! Auf Wunsch des Fachbereichs wird der Nachweis der Zugangsberechtigung gegenüber dem Wachmann beim Betreten und Verlassen des MZH in den Abendstunden und an den Wochenenden für alle Beschäftigten und Studierenden des Fachbereichs, die über eine Zugangs-Chipkarte (Transponder-Chip) verfügen, vereinfacht. Das Eintragen in die Listen entfällt für diesen Personenkreis. Durch Vorhalten der Chipkarte an den Kartenleser und das Aufleuchten der grünen LED ist jeweils gegenüber dem Wachmann nachgewiesen, dass die Person die Berechtigung zum Betreten des Gebäudes hat. Diese Änderung ist wirksam ab dem 1.1.2007. Fachbereichsmitglieder, die nicht über eine Zugangs-Chipkarte verfügen, haben sich weiterhin in dafür bereit gehaltene Listen einzutragen. Dieses gilt auch für andere Personenkreise, wie z. B. die Nutzer des ZFN. Mit besten Grüßen, A. Hagedorn