Zugangskontrollsystem für das Gebäude MZH
─ Grundlagen ─
Verabschiedet vom FB3-Rat am 27.10.2004
1. Einleitung
Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen des Konzepts für den Betrieb der neuen Zutrittskontrollanlage im Gebäude MZH. Eine ausführliche Fassung findet sich in einem separaten Dokument.
2. Allgemeines
Auch nach Einführung der Zugangsanlage bleibt das MZH tagsüber geöffnet. Bereiche, die schon in der Vergangenheit mit einem Kartensystem ausgestattet waren, werden zukünftig durch die neue Zutrittskontrollanlage gesichert. Auf Wunsch einzelner Arbeitsgruppen können weitere Bereiche des MZH auch tagsüber über die Zugangsanlage gesichert werden.
3. Pfandpflicht
Für jede Zugangskarte (auch Ersatzkarten) muss ein Pfandgeld in Höhe von EUR 10,00 entrichtet werden. Das Pfandgeld wird bei Rückgabe der Karte zurückgezahlt.
4. Berechtigte Personen
Eine Zugangskarte kann ausgegeben werden an:
- Studierende eines der Studiengänge des FB3
- an Personen, die am FB3 eine Veranstaltung besuchen
- an Mitarbeiter am FB3
- an fachbereichsexterne Mitarbeiter, die im MZH arbeiten
- an Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Zutritt zum MZH benötigen (z.B. Reinigungspersonal)
- an Gäste des FB3
- weitere Personen auf Wunsch des Dekanats des FB3.
Um eine Karte zu erhalten, muss ein Antrags-Formular ausgefüllt und unterzeichnet werden und eine aktuelle Legitimation zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden. Studierende legitimieren sich mit ihrem aktuellen Studentenausweis. Andere Personen, die am FB3 eine Veranstaltung besuchen, legitimieren sich mit einer Bescheinigung eines Dozenten. Mitarbeiter und Gäste legitimieren sich mit dem Antrag auf Zugangskartenrechte, der von einem Bevollmächtigten unterzeichnet wurde (siehe Abschnitt 6. Kartenrechte).
5. Gültigkeitsdauer der Karten
Die Gültigkeitsdauer der Karten ist befristet wie folgt:
- Studierende: vom Anfang des Wintersemesters bis zum 15.11. des Folgejahres
- Gasthörer, Gäste: vom Anfang des Sommersemesters bis zum 30.9. bzw. vom Anfang des Wintersemesters bis zum 31.3. des Folgejahres
- Mitarbeiter: bis Vertragsende, mindestens bis zum Beginn des nächsten Wintersemesters (in der Anfangsphase vom Beginn des Wintersemesters bis zum Beginn des nächsten Wintersemesters).
Die Gültigkeit kann ohne Vorlage der Karte durch Einwurf einer aktuellen Legitimation (Immatrikulationsbescheinigung) in ein Zugangskarten-Postfach in der 6. Ebene des MZH verlängert werden.
6. Kartenrechte
Karten für FB3-Mitglieder und Gäste können initial die Gebäudeeingangstür des MZH, das Treppenhaus, den Fahrstuhl und den Eingang des zentralen Praktikumsbereichs öffnen. Mithilfe eines Antrags auf Zugangskartenrechte kann eine Karte mit zusätzlichen Rechten für weitere Türen versehen werden. Der Antrag wird von demjenigen Mitarbeiter unterzeichnet, der für die jeweilige(n) Tür(en) bevollmächtigt ist. Wird Zugang zu mehreren Räumen mit unterschiedlichen Bevollmächtigten benötigt, sind mehrere Anträge erforderlich. Die Anträge werden in das Zugangskarten-Postfach eingeworfen. Die jeweils aktuelle Zuordnung von Türen zu Bevollmächtigten wird vom Dekanat des FB3 festgelegt.
Karten für FB3-externe Nutzer des MZH haben anfänglich keine Rechte und können mithilfe des genannten Formulars mit initialen Rechten versehen werden.
7. Kartenausgabe
Die Erstsemesterstudierenden erhalten Ihre Zugangskarte zusammen mit Ihrem FB3-Account zu Beginn des Wintersemesters im Rahmen der Einführungsveranstaltungen. Nachzügler und alle anderen berechtigten Personen erhalten eine Karte bei den Kartenausgebern des FB3. Die jeweils aktuelle Liste der Kartenausgeber wird per Aushang sowie im Web veröffentlicht.
8. Datenspeicherung
Auf jeder Karte ist lediglich eine weltweit eindeutige Nummer gespeichert. Im Steuer-PC der Zugangsanlage wird die eindeutige Nummer mit einer fortlaufenden Nummer verknüpft, und die Schließvorgänge aller Kartenleser werden protokolliert. Weitere Daten werden nicht gespeichert. Der Steuer-PC ist nicht mit dem Netz verbunden. Die Kartenantragsformulare mit der fortlaufenden Kartennummer und den Personendaten werden abgeheftet.