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Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen.<<BR>> Uns betreffende Fristen dafür sind: * 6 Monate bei Ausleihgeräten * 18 Monate in Feuchträumen (Teeküchen) * 24 Monate in Veranstaltungsräumen * 48 Monate in Büros Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:<<BR>> [[attachment:EUP_Handlungshilfe.pdf]] Die meisten Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten.<<BR>> Hier die Unterlagen der letzten Schulung aus 2014 noch einmal als Referenz: <<BR>> [[attachment:EUP_Schulung_2014.pdf]] |
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Uns betreffende Fristen dafür sind:
* 6 Monate bei Ausleihgeräten
* 18 Monate in Feuchträumen (Teeküchen)
* 24 Monate in Veranstaltungsräumen
* 48 Monate in Büros
Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:
EUP_Handlungshilfe.pdf
Die meisten Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten.
Hier die Unterlagen der letzten Schulung aus 2014 noch einmal als Referenz:
EUP_Schulung_2014.pdf