Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Allgemeines
Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dies ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; früher: BGV A3).
Uns betreffende Fristen dafür sind:
- 6 Monate bei Ausleihgeräten
- 18 Monate in Feuchträumen (Teeküchen)
- 24 Monate in Veranstaltungsräumen
- 48 Monate in Büros
Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:
EUP_Handlungshilfe.pdf.
Die Technikerinnen und Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person (EuP) teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten. Hier die Unterlagen der Schulung aus 2014 als Referenz:
EUP_Schulung_2014.pdf.
Eine regelmäßige EuP-Nachschulung ist nicht vorgesehen (Stand: Ende 2014).
Im Oktober 2015 haben 12 technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer zweitägigen EuP-Schulung teilgenommen und wurden im Anschluss auch zur EuP bestellt.
Zur Durchführung der Prüfungen besitzt der Fachbereich zwei Gerätetester FLUKE 6500. Die Geräte müssen regelmäßig kalibiriert werden; eigentlich einmal im Jahr. Herr Rohde von der Elektrowerkstatt schlägt eine Kalibrierung alle zwei Jahre vor. Hier das Bedienungshandbuch:
FLUKE_6500-2_Benutzerhandbuch.pdf.
Für das Erfassen und Verwalten der Prüfdaten existiert mit „DNS“ eine Software der Fa. FLUKE, die die unter Windows läuft. Auch hierfür gibt es eine Anleitung:
Fluke_DMS_Software.pdf.
Die Meldung der geprüften Geräte an den „Elektrotechnisch Verantwortlichen“ der Universität Rolf Rohde erfolgt derzeit über ein einfaches Excel-Formular:
Vordruck_EUP_Gepruefte_Handgeraete.xls.
(Kommentar: Geht es hierbei nicht eher um die Meldung der Gerätetester? --net)
Einen Abriß der am Fachbereich vorbereitend notwendigen organisatorischen Maßnahmen gibt dieses Konzeptpapier:
EUP-Organisation.pdf
Durchführung der Prüfungen
Zu prüfende Gegenstände, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, werden nach erfolgreicher Prüfung mit einem Kabelbinder markiert. Die Farbe des Kabelbinders dokumentiert hierbei den nächsten Prüfzeitpunkt:
Farbe |
Geprüft im Jahr |
Nächste Prüfung spätestens |
rot |
2015 oder 2016 |
1.1.2020 |
grün |
2017 |
1.1.2021 |
gelb |
2018 |
1.1.2022 |
blau |
2019 |
1.1.2023 |
orange |
2020 |
1.1.2024 |
grau |
2021 |
1.1.2025 |
schwarz |
2022 |
1.1.2026 |
weiß |
2023 |
1.1.2027 |
rot + sw |
2024 |
1.1.2028 |
grün + sw |
2025 |
1.1.2029 |
Ab dem Jahr 2024 wird ein zweiter Kabelbinder verwendet, die Grundfarbe und zusätzlich ein schwarzer Kabelbinder. So z.B für 2024 geprüft: rot und schwarz, für 2025 geprüft: grün und schwarz.
Defekte Geräte werden zerstört bzw. mit einem Sperraufkleber markiert. Auch beispielsweise Kisten mit nicht geprüften (und demzufolge nicht zu benutzenden) Kaltgerätekabeln können auf diese Weise markiert werden.
Geräte, die einen Prüfaufkleber bekommen, werden durchnummeriert. Die Nummern sind achtstellig. Die ersten drei Stellen bezeichnen die Arbeitsgruppe (mehrere AGs können sich ein Präfix teilen).
Nummernpräfix |
Arbeitsgruppe(n) |
000 |
Zentrale IT, Praktikumsbereich FB3 |
001 |
AG Fey, AG Hölzel |
002 |
AG Malaka |
003 |
AG Bormann |
004 |
AG Feichtner |
005 |
AG Büskens |
006 |
AG Keßeböhmer |
007 |
ZeTeM |
008 |
AG Hortmann |
009 |
AG Bikner-Asbahs |
010 |
Verwaltung FB3 |
011 |
Veranstaltungsräume FB3 |
012 |
AG Hoffmann |
013 |
AG Drechsler |
014 |
AG CGVR Zachmann |
015 |
AG SoteG Maaß |
016 |
AG AGTI Kreowski |
017 |
AG BIFA Peter Ansorge |
018 |
AG CSLog Megow |
022 |
AG MSIS Frese |
023 |
AG TDKI Lutz |
024 |
DFKI CPS Cartesium |
025 |
AG CSL Schultz |
026 |
AG CoSy Freksa |
027 |
AG CNI Schill |
Die restlichen fünf Stellen der Nummern können frei vergeben werden. Jeder Arbeitsgruppe steht es frei, z.B. Nummernbereiche für die einzelnen Gerätetypen zu definieren oder den Nummernraum anderweitig zu strukturieren.
Um Schreibarbeit zu sparen, können führende Nullen in den letzten fünf Stellen der Nummern durch einen Schrägstrich abgekürzt werden, und führende Nullen im Präfix können dann weggelassen werden, also z.B. „12/82“ als Abkürzung für „01200082“.
Die durchgeführten Prüfungen werden in eine Nachweistabelle eingetragen. Diese kann auf z.B. handschriftlich auf Papier, als Excel-Tabelle oder als einfache Textdatei erstellt werden. In die Tabelle werden nur Geräte mit Nummer eingetragen, also keine Kabel.
Die Nachweise werden nach Abschluss eines Prüfdurchgangs in der jeweiligen Arbeitsgruppe sowie (im PDF-Format) als Duplikat oder Scan bei Jörg Brandt archiviert.
In den Kopf der Nachweistabelle werden der Name des Prüfers bzw. der Prüferin und die Arbeitsgruppe eingetragen. Die Tabellenzeilen enthalten die folgenden Felder
Feldinhalt |
Format |
Datum der Prüfung |
ISO 8601 |
Nummer des Geräts |
siehe oben |
„Kategorie“ (Anzahl Monate bis zur nächsten Prüfung) |
z.B. 48 |
Art des Geräts |
z.B. Mehrfachsteckdose, Computer, Monitor |
Prüfung bestanden |
Ja/Nein |
Bemerkung |
(optional) |
Hier ein Beispiel für die Nachweistabelle: PDF Excel
Neu beschaffte Geräte müssen nicht geprüft werden, bekommen aber auch eine Nummer und einen Prüfaufkleber. Der Termin der nächsten (ersten) Prüfung ergibt sich aus dem Kaufdatum und der jeweiligen Frist (in der Regel also Kaufdatum plus 48 Monate).
Bis auf weiteres werden die folgenden Prüfprogramme verwendet:
Gerät |
Prüfprogramm |
Notebook-Netzteil |
243 (s.u.) |
Monitor |
148 |
PC |
148 |
Wasserkocher, Kaffeemaschinen, u.ä. |
146 |
Audio-/Videogeräte u.ä. |
147 |
Schreibtischleuchten |
241 |
Tabelle muss noch ausgebaut werden |
|
Bei Notebook-Netzteilen mit abnehmbarer Zuleitung reicht eine Sichtprüfung des Netzteils und die Prüfung der Zuleitung (Prüfprogramm für Kaltgerätekabel; Markieren mit Kabelbinder).
Zu den Prüfterminen werden die folgenden Arbeitsmittel mitgebracht:
- Eines der Fluke-Messgeräte inklusive allem Zubehör (Adapter, Sonden, etc.)
- Eine ausreichende Menge von Prüfaufklebern
- Eine ausreichende Menge von Kabelbindern in der aktuell genutzten Farbe
- Einige Aufkleber zum Sperren von defekten Geräten
- Ein bereits getestetes Verlängerungskabel
- Ein Rollwagen
- Gegebenenfalls ein Schrottcontainer (wenn erwartet wird, dass zahlreiche Geräte oder Kabel entsorgt werden müssen)
- Ein entsprechend vorbereitetes Notebook zum Ausfüllen der Nachweistabelle oder alternativ (Papier-)Vordrucke
(Liste muss noch vervollständigt werden)
Hier eine die obenstehenden Punkte berücksichtigende, aus der bisherigen Praxiserfahrung entstandene kompakte Anleitung:
Praktischer_Ablauf.pdf.
Fragen zur Vorgehensweise
(Antworten gegebenenfalls einfach hinter die Fragen schreiben)
Frage: Müssen Geräte, die Mitarbeitern und somit nicht der Uni gehören, ebenfalls geprüft werden, z.B. mitarbeitereigene Notebooks, Kaffeemaschinen, Leuchten?
Antwort: Soweit sie dem Inventar zuzuordnen sind (z.B. Lampen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher), ja. (Jörg)
Frage: Wie wird mit mitarbeitereigenen Geräten umgegangen, wenn diese defekt sind und der Eigentümer nicht direkt erreichbar ist? Dürfen solche Geräte dann von uns zerstört bzw. entsorgt werden, und in welcher Form muss der Eigentümer dann davon in Kenntnis gesetzt werden (vorab und/oder danach)?
Frage: Müssen Geräte, die kein VDE-Zeichen haben, entsorgt werden? (Ein Teilnehmer der EuP-Schulung 2014 berichtete, dass das dort gesagt wurde.)
Antwort: Soweit Text TÜV Nord. Wie der Handlungsanweisung der Uni mittelbar zu entnehmen ist, genügt hier bei uns eine CE-Kennzeichnung. (Jörg)
Frage: Wie wird mit Geräten in Serverräumen umgegangen, zu denen nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat?
Antwort: Wir unterlassen die Prüfung bis auf weiteres. Die Räume sind aber auf jeden Fall entsprechend zu kennzeichnen, Beispiele hierfür: No_FI.pdf, FI-Pruefung.pdf. (Jörg)
Frage: Wie werden Server behandelt, die fest in Racks eingebaut sind, die also nicht „ortsveränderlich“ sind?
Antwort: Sind sie doch! Alles was nach Lösen von ein paar Schrauben und Ziehen eines Steckers bewegt werden kann, ist auch ortsveränderlich.
Feste Elektroinstallationen werden von Elektrikern fest in das Stromnetz integriert (z.B. Klimatechnik). (Jörg)
Frage: Was ist mit Geräten, die verschrottet werden sollen und bis zur nächsten Entsorgung eingelagert wurden (deinventarisiert)?
Antwort: Hierbei handelt es sich nicht mehr um Betriebsmittel, sondern um Elektroschrott. (Jörg)
Frage: Was passiert mit 110-Volt-Geräten? Werden diese ebenfalls geprüft und wenn ja, wie? (Derartige Geräte sind z.B. im MZH 5180 vorhanden.)
Antwort: Den zum Betrieb notwendigen Trenntrafo könnten wir noch selbst prüfen, für 110 V Geräte verfügen wir aber über keine Meßgeräte, daher -> Elektrowerkstatt. (Jörg)
Frage: Was tun, wenn bei der Prüfung von Kabeltrommeln ständig Fehler auftreten?
Antwort: Das Kabel muss komplett abgerollt werden.