Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Allgemeines

Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dies ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; früher: BGV A3).

Uns betreffende Fristen dafür sind:

Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:
EUP_Handlungshilfe.pdf.

Die Technikerinnen und Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person (EuP) teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten. Hier die Unterlagen der Schulung aus 2014 als Referenz:
EUP_Schulung_2014.pdf.

Eine regelmäßige EuP-Nachschulung ist nicht vorgesehen (Stand: Ende 2014).
Im Oktober 2015 haben 12 technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer zweitägigen EuP-Schulung teilgenommen und wurden im Anschluss auch zur EuP bestellt.

Zur Durchführung der Prüfungen besitzt der Fachbereich zwei Gerätetester FLUKE 6500. Die Geräte müssen regelmäßig kalibiriert werden; eigentlich einmal im Jahr. Herr Rohde von der Elektrowerkstatt schlägt eine Kalibrierung alle zwei Jahre vor. Hier das Bedienungshandbuch:
FLUKE_6500-2_Benutzerhandbuch.pdf.

Für das Erfassen und Verwalten der Prüfdaten existiert mit „DNS“ eine Software der Fa. FLUKE, die die unter Windows läuft. Auch hierfür gibt es eine Anleitung:
Fluke_DMS_Software.pdf.

Die Meldung der geprüften Geräte an den „Elektrotechnisch Verantwortlichen“ der Universität Rolf Rohde erfolgt derzeit über ein einfaches Excel-Formular:
Vordruck_EUP_Gepruefte_Handgeraete.xls.
(Kommentar: Geht es hierbei nicht eher um die Meldung der Gerätetester? --net)

Einen Abriß der am Fachbereich vorbereitend notwendigen organisatorischen Maßnahmen gibt dieses Konzeptpapier:
EUP-Organisation.pdf

Durchführung der Prüfungen

Zu prüfende Gegenstände, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, werden nach erfolgreicher Prüfung mit einem Kabelbinder markiert. Die Farbe des Kabelbinders dokumentiert hierbei den nächsten Prüfzeitpunkt:

Farbe

Geprüft im Jahr

Nächste Prüfung spätestens

rot

2015 oder 2016

1.1.2020

grün

2017

1.1.2021

gelb

2018

1.1.2022

blau

2019

1.1.2023

orange

2020

1.1.2024

grau

2021

1.1.2025

schwarz

2022

1.1.2026

weiß

2023

1.1.2027

rot + sw

2024

1.1.2028

grün + sw

2025

1.1.2029

Ab dem Jahr 2024 wird ein zweiter Kabelbinder verwendet, die Grundfarbe und zusätzlich ein schwarzer Kabelbinder. So z.B für 2024 geprüft: rot und schwarz, für 2025 geprüft: grün und schwarz.

Defekte Geräte werden zerstört bzw. mit einem Sperraufkleber markiert. Auch beispielsweise Kisten mit nicht geprüften (und demzufolge nicht zu benutzenden) Kaltgerätekabeln können auf diese Weise markiert werden.

Geräte, die einen Prüfaufkleber bekommen, werden durchnummeriert. Die Nummern sind achtstellig. Die ersten drei Stellen bezeichnen die Arbeitsgruppe (mehrere AGs können sich ein Präfix teilen).

Nummernpräfix

Arbeitsgruppe(n)

000

Zentrale IT, Praktikumsbereich FB3

001

AG Fey, AG Hölzel

002

AG Malaka

003

AG Bormann

004

AG Feichtner

005

AG Büskens

006

AG Keßeböhmer

007

ZeTeM

008

AG Hortmann

009

AG Bikner-Asbahs

010

Verwaltung FB3

011

Veranstaltungsräume FB3

012

AG Hoffmann

013

AG Drechsler

014

AG CGVR Zachmann

015

AG SoteG Maaß

016

AG AGTI Kreowski

017

AG BIFA Peter Ansorge

018

AG CSLog Megow

022

AG MSIS Frese

023

AG TDKI Lutz

024

DFKI CPS Cartesium

025

AG CSL Schultz

026

AG CoSy Freksa

027

AG CNI Schill

Die restlichen fünf Stellen der Nummern können frei vergeben werden. Jeder Arbeitsgruppe steht es frei, z.B. Nummernbereiche für die einzelnen Gerätetypen zu definieren oder den Nummernraum anderweitig zu strukturieren.

Um Schreibarbeit zu sparen, können führende Nullen in den letzten fünf Stellen der Nummern durch einen Schrägstrich abgekürzt werden, und führende Nullen im Präfix können dann weggelassen werden, also z.B. „12/82“ als Abkürzung für „01200082“.

Die durchgeführten Prüfungen werden in eine Nachweistabelle eingetragen. Diese kann auf z.B. handschriftlich auf Papier, als Excel-Tabelle oder als einfache Textdatei erstellt werden. In die Tabelle werden nur Geräte mit Nummer eingetragen, also keine Kabel.

Die Nachweise werden nach Abschluss eines Prüfdurchgangs in der jeweiligen Arbeitsgruppe sowie (im PDF-Format) als Duplikat oder Scan bei Jörg Brandt archiviert.

In den Kopf der Nachweistabelle werden der Name des Prüfers bzw. der Prüferin und die Arbeitsgruppe eingetragen. Die Tabellenzeilen enthalten die folgenden Felder

Feldinhalt

Format

Datum der Prüfung

ISO 8601

Nummer des Geräts

siehe oben

„Kategorie“ (Anzahl Monate bis zur nächsten Prüfung)

z.B. 48

Art des Geräts

z.B. Mehrfachsteckdose, Computer, Monitor

Prüfung bestanden

Ja/Nein

Bemerkung

(optional)

Hier ein Beispiel für die Nachweistabelle: PDF Excel

Neu beschaffte Geräte müssen nicht geprüft werden, bekommen aber auch eine Nummer und einen Prüfaufkleber. Der Termin der nächsten (ersten) Prüfung ergibt sich aus dem Kaufdatum und der jeweiligen Frist (in der Regel also Kaufdatum plus 48 Monate).

Bis auf weiteres werden die folgenden Prüfprogramme verwendet:

Gerät

Prüfprogramm

Notebook-Netzteil

243 (s.u.)

Monitor

148

PC

148

Wasserkocher, Kaffeemaschinen, u.ä.

146

Audio-/Videogeräte u.ä.

147

Schreibtischleuchten

241

Tabelle muss noch ausgebaut werden

Bei Notebook-Netzteilen mit abnehmbarer Zuleitung reicht eine Sichtprüfung des Netzteils und die Prüfung der Zuleitung (Prüfprogramm für Kaltgerätekabel; Markieren mit Kabelbinder).

Zu den Prüfterminen werden die folgenden Arbeitsmittel mitgebracht:

Hier eine die obenstehenden Punkte berücksichtigende, aus der bisherigen Praxiserfahrung entstandene kompakte Anleitung:
Praktischer_Ablauf.pdf.

Fragen zur Vorgehensweise

(Antworten gegebenenfalls einfach hinter die Fragen schreiben)

Frage: Müssen Geräte, die Mitarbeitern und somit nicht der Uni gehören, ebenfalls geprüft werden, z.B. mitarbeitereigene Notebooks, Kaffeemaschinen, Leuchten?

Frage: Wie wird mit mitarbeitereigenen Geräten umgegangen, wenn diese defekt sind und der Eigentümer nicht direkt erreichbar ist? Dürfen solche Geräte dann von uns zerstört bzw. entsorgt werden, und in welcher Form muss der Eigentümer dann davon in Kenntnis gesetzt werden (vorab und/oder danach)?

Frage: Müssen Geräte, die kein VDE-Zeichen haben, entsorgt werden? (Ein Teilnehmer der EuP-Schulung 2014 berichtete, dass das dort gesagt wurde.)

Frage: Wie wird mit Geräten in Serverräumen umgegangen, zu denen nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat?

Frage: Wie werden Server behandelt, die fest in Racks eingebaut sind, die also nicht „ortsveränderlich“ sind?

Frage: Was ist mit Geräten, die verschrottet werden sollen und bis zur nächsten Entsorgung eingelagert wurden (deinventarisiert)?

Frage: Was passiert mit 110-Volt-Geräten? Werden diese ebenfalls geprüft und wenn ja, wie? (Derartige Geräte sind z.B. im MZH 5180 vorhanden.)

Frage: Was tun, wenn bei der Prüfung von Kabeltrommeln ständig Fehler auftreten?

Geraetepruefung (zuletzt geändert am 2024-09-24 12:35:03 durch forgber)