Universität Bremen  
  FB 3  
  AG BKB > Lehre > WS 03/04 > Fun-PI3 > Deutsch
English
 

Scheine

 
Relevanz der Veranstaltung ist wie folgt geregelt:
  • Neue Diplomprüfungsordung: Pflicht
  • Bachelor und Master: Wahlpflicht
  • Alte Diplomprüfungsordung: Bei erfolgreicher Teilnahme am Software-Praktikum (SWP) kann die Note des Scheins in PI3 statt der Note des SWP-Scheins ins Vordiplom eingebracht werden.

Studienbegleitende Leistungsnachweise (kurz SBLN, oder einfach Scheine) gibt es für die kontinuierliche und erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben. Die Kriterien für die Scheinvergabe wurden in der Vorlesung vom 20. 10. 2003 so beschlossen:
  • Ein Aufgabenblatt gilt als bearbeitet, wenn mindestens 30% der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
  • Einen Schein gibt es für die Bearbeitung aller Aufgabenblätter, wenn mindestens 60% der insgesamt ereichbaren Punkte erzielt wurden.
  • Ein nicht bearbeitetes Aufgabenblatt kann durch Bearbeiten des Bonusblattes oder durch ein Fachgespräch ausgeglichen werden.
Die Individualität der Leistungen wird sichergestellt durch
  • kontinuierliche Mitarbeit im Tutorium, z. B. Vorstellen einer Aufgabenlösung oder
  • durch ein Fachgespräch
Bei der Punktvergabe für die Aufgaben gibt es
  • 40% für das Programm
  • 40% für dessen Dokumentation
  • 20% für Testfälle
Maximal können 110 Punkte erreicht werden, und ab 60%, also ab 66 Punkten, gibt es einen Schein. Die Punkte für das Bonusblatt (bis zu 20 Punkte) werden zu der regulär für die Übungsblätter 1-6 erzielten Punkte dazugezählt.

Der Notenspiegel sieht dann so aus:
Punktzahl Note
0-65 nicht bestanden
66-68 4.0
69-73 3.7
74-78 3.3
79-83 3.0
84-88 2.7
89-93 2.3
94-98 2.0
99-103 1.7
104-108 1.3
109-110 1.0
Scheinformulare stehen bei der Verwaltung im Netz. Folgende Felder müssen von den Studierenden wie folgt ausgefüllt werden:

Vorausgefüllte Scheinformulare müssen von den Studierenden beim Tutor abgegeben werden oder zu den Fachgesprächen mitgebracht werden.
 
   
Autor: Dr. Berthold Hoffmann
 
  AG BKB 
Zuletzt geändert am: 2. Februar 2004   impressum