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Relevanz der Veranstaltung ist wie folgt geregelt:
- Neue Diplomprüfungsordung: Pflicht
- Bachelor und Master: Wahlpflicht
- Alte Diplomprüfungsordung: Bei erfolgreicher Teilnahme am
Software-Praktikum (SWP) kann die Note des Scheins in PI3 statt der
Note des SWP-Scheins ins Vordiplom eingebracht werden.
Studienbegleitende Leistungsnachweise (kurz SBLN,
oder einfach
Scheine) gibt es für die kontinuierliche und erfolgreiche
Bearbeitung von Übungsaufgaben.
Die Kriterien für die Scheinvergabe wurden in der Vorlesung vom
20. 10. 2003 so beschlossen:
- Ein Aufgabenblatt gilt als bearbeitet, wenn mindestens
30% der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
- Einen Schein gibt es für die Bearbeitung aller
Aufgabenblätter, wenn mindestens 60% der insgesamt ereichbaren
Punkte erzielt wurden.
- Ein nicht bearbeitetes Aufgabenblatt kann durch Bearbeiten des
Bonusblattes oder durch ein Fachgespräch
ausgeglichen werden.
Die Individualität der Leistungen wird sichergestellt durch
- kontinuierliche Mitarbeit im Tutorium, z. B. Vorstellen einer
Aufgabenlösung oder
- durch ein Fachgespräch
Bei der Punktvergabe für die Aufgaben gibt es
- 40% für das Programm
- 40% für dessen Dokumentation
- 20% für Testfälle
Maximal können 110 Punkte erreicht werden,
und ab 60%, also ab 66 Punkten, gibt es einen Schein.
Die Punkte für das Bonusblatt (bis zu 20 Punkte) werden zu
der regulär für die Übungsblätter 1-6 erzielten Punkte dazugezählt.
Der Notenspiegel sieht dann so aus:
Punktzahl | Note |
0-65 | nicht bestanden |
66-68 | 4.0 |
69-73 | 3.7 |
74-78 | 3.3 |
79-83 | 3.0 |
84-88 | 2.7 |
89-93 | 2.3 |
94-98 | 2.0 |
99-103 | 1.7 |
104-108 | 1.3 |
109-110 | 1.0 |
Scheinformulare stehen bei der Verwaltung im Netz.
Folgende Felder müssen von den Studierenden wie folgt ausgefüllt werden:
- Name: -klar-
- Matrikelnummer: -klar-
- Titel der Veranstaltung: Praktische Informatik 3
- Veranstaltungskennziffer: 03-700.03
- SS/WS: 2003/2004
- Wochenstunden: 4
- Anerkannt für: Informatik Diplom
- Gruppenleistung: X
- Inhalt und Form der Leistung:
Regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben
Vorausgefüllte Scheinformulare müssen von den Studierenden beim Tutor
abgegeben werden oder zu den Fachgesprächen mitgebracht werden.
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