Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.
Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.
Von einem Uni-Telefon aus | Vom Mobiltelefon aus | |
Polizei-Notruf | 09-1111 | 110 |
Nächstes Polizeirevier | 09-16400 | (0421) 16400 |
Polizeizentrale | 09-3737 | (0421) 3737 |
Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.
Von einem Uni-Telefon aus | Vom Mobiltelefon aus | |
Notruf | 07 | |
Leitwarte | 3201 | (0421) 2183201 |
Leitwarte | 2400 | (0421) 2182400 |
Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.
Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).
Verantwortliche Person | Uni-Telefonnummer |
Herr Ingo Hundertmark, Dez. 4 | 7173 |
1. Vertreter (Herr Schäfer, Dez. 4) | 4595 |
2. Vertreter (Herr Orlok, Dez. 4) | 3203 |
Zu informierende Person | Uni-Telefonnummer |
Herr Gudat (Personalrat) | 2501 |
Herr Voermanek (Datenschutzbeauftragter) | 2796 |