Im wesentlichen besagen diese Nutzungsbedingungen, daß die Hardware- und Softwareressourcen in rechtmäßiger, verantwortungsvoller und sachgerechter Weise und nur zum Zweck der Forschung und Lehre im Zusammenhang mit dem Studium, bzw. den Aufgaben als Mitarbeiter/in der Universität genutzt werden dürfen.
Genau nachzulesen ist dies im Kapitel Ressourcen der aktuellen Fassung der IT-Vereinbarung des Fachbereichs.
Dort ist außerdem beschrieben, wie Konflikte vermieden und gelöst werden sollen und wie bei mißbräuchlicher Nutzung der Ressourcen reagiert wird.
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