Videoüberwachung im Gebäude MZH
Verhalten nach einer Straftat
Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.
Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen
Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.
Telefonummern der Polizei:
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Von einem Uni-Telefon aus |
Vom Mobiltelefon aus |
Polizei-Notruf |
9-1111 |
110 |
Polizei-Lagezentrum |
(01) 3621754 |
(0421) 3621754 |
Schritt 2: Leitwarte informieren
Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.
Telefnummern der Leitwarte:
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Von einem Uni-Telefon aus |
Vom Mobiltelefon aus |
Notruf |
07 |
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Leitwarte |
3201 |
(0421) 2183201 |
Leitwarte |
2400 |
(0421) 2182400 |
Schritt 3: Betriebsverantwortliche informieren
Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.
Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).
Telefonnummern Betriebsverantwortliche:
Verantwortliche Person |
Uni-Telefonnummer |
Herr Ingo Hundertmark, Dez. 4 |
60611 |
1. Vertreter (Herr Schäfer, Dez. 4) |
60608 |
2. Vertreter (Herr Orlok, Dez. 4) |
60600 |
Informieren, falls aus der obigen Liste niemand erreichbar ist:
Zu informierende Person |
Uni-Telefonnummer |
Personalrat |
60060 |
Herr Voermanek (Datenschutzbeauftragter) |
2796 |