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Scheine

 
Studienbegleitende Leistungsnachweise (kurz SBLN, oder einfach Scheine) gibt es für die kontinuierliche und erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben. Die Kriterien für die Scheinvergabe werde ich in der ersten Vorlesung des Semesters vorschlagen:
  • Alle Aufgabenblätter müssen bearbeitet werden.
  • Ein Aufgabenblatt gilt als bearbeitet, wenn mindestens 25% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden.
  • Einen Schein gibt es, wenn mindestens 50% der insgesamt ereichbaren Punkte erzielt wurden.
Die Individualität der Leistungen wird nachgewiesen durch ein Fachgespräch Mitte Februar, ab der ersten vorlesungsfreien Woche.

Spielregeln

  1. Gruppenübergreifende Zusammenarbeit und Recherche in Internet und der wissenschaftlichen Literatur zur Lösung der Aufgaben ist zulässig (und erwünscht), aber die Angabe der Quellen ist zwingend erforderlich, weil dies zur guten wissenschaftlichen Praxis gehört.
    Die Übernahme der Lösung von einer anderen Gruppe oder aus einer anderen Quelle ohne Quellenangabe gilt als Täuschungsversuch.
  2. Beim ersten Täuschungsversuch gibt es null Punkte für das gesamte Aufgabenblatt (das Blatt zählt aber trotzdem als bearbeitet); beim zweiten Täuschungsversuch gibt es keinen Schein mehr.
  3. Wer seinen Übungszettel ohne vorherige Absprache mit dem Tutor nach der Abgabefrist einreicht, erhält null Punkte. Bei zu befürchteter Verspätung also bitte rechtzeitig mit dem Tutor sprechen.
Bei der Punktvergabe für die Aufgaben gibt es in der Regel
  • 40% für das Programm, wobei auch der Stil zählt, nicht nur ob es läuft,
  • 40% für dessen Dokumentation und
  • 20% für Testfälle.
Ab 50% der erreichbaren Punktzahl gibt es einen Schein.

Die Notenverteilung sieht dann so aus:
Prozente Note
0,0 - 49,5 nicht bestanden
50,0 - 54,5 4.0
55,0 - 59,5 3.7
60,0 - 64,5 3.3
65,0 - 69,5 3.0
70,0 - 74,5 2.7
75,0 - 79,5 2.3
80,0 - 84,5 2.0
85,0 - 89,5 1.7
90,0 - 94,5 1.3
95,0 - 100,0 1.0
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Autor: Dr. Berthold Hoffmann
 
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Zuletzt geändert am: 5. Oktober 2015   impressum